Kategorie: dienstleistungen
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Externer Datenschutzbeauftragt Privatwirtschaftliche Unternehmen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Industrie- /Handwerksbetriebe, soziale Einrichtungen, Parteien u. a.), die personenbezogene Daten mittels automatisierter Verarbeitungstechniken (EDV-Anlagen) erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten und umsetzen. Bei Nichtbeachtung müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir den betrieblichen Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und setzen diesen gesetzeskonform in Unternehmen um. |