icon Der Versicherungsschein

Beim Vergleich von Versicherungen, die sich in der heutigen Versicherungsbranche finden, wie etwa Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch Lebensversicherungen, findet man bei all diesen Versicherungsarten eine Gemeinsamkeit. Sie alle beinhalten einen Versicherungsschein. Hierunter versteht man eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschein verkörpert im Allgemeinen den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Somit ist der Versicherungsschein im gesetzlichen Sinn gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument selbst, denn er enthält sämtliche vertragliche Vereinbarungen. So sind sowohl die Individualvereinbarungen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und hier insbesondere alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko, das versichert wurde und die am Vertrag beteiligten Personen oder Parteien.

Oftmals wird im technischen Sprachgebrauch unter einem Versicherungsschein, der häufig auch als Versicherungspolice bezeichnet wird, nur das mit meist faksimilierter Unterschrift des Versicherers versehene Datenblatt zu Beginn des Vertragsdokumentes verstanden. In diesem Datenblatt sind dann üblicherweise die individuellen Daten des Vertrages enthalten, so wie etwa die internen Vertragsmerkmale des Versicherers, das spezifisch versicherte Risiko, die Vertragspartner und die übrigen am Vertrag beteiligten Personen. Darüber hinaus sind auch die Versicherungssummen, der Versicherungsbeginn, die Versicherungsdauer und der Versicherungsbeitrag in diesem Datenblatt aufgeführt. Zu den internen Vertragsmerkmalen des Versicherers können etwa die Versicherungsnummer oder auch die Produktbezeichnung und Version der Versicherungsbedingungen zählen. Darüber hinaus kann der Versicherungsschein auch Bezugsrechte, Verpfändungen oder Abtretungen zugunsten anderen beinhalten. Diese Fälle treten häufig in Verbindung mit Kreditinstituten auf, zu deren Gunsten im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Im Allgemeinen gilt der Versicherungsschein also als Beweis für den bestehenden Versicherungsschutz. Aus diesem Grund kommt es häufig vor, dass Versicherer oft bei Vertragsende den Versicherungsschein zurückfordern.

Der Versicherungsschein gehört also gut gesichert in die Dokumentenmappe eines Haushalts. Er ist ein wichtiges Dokument, auf das man im Schadensfall schnell zurückgreifen muss. Unabhängig davon, ob die persönlichen Daten und die persönlichen Versicherungsbedingungen auch in den Computern der Versicherungsgesellschaften hinterlegt sind, dient er im Zweifel als Beleg. Unbedingt beachten muss man, das individuelle Absprachen auch wirklich im Versicherungsschein vermerkt sind. Sonst gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

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