icon Gesundheitsreform

Jedes Mal, wenn Wahlen anstehen, kommen einige Diskussionen auf den Tisch, die für mächtig Zündstoff sorgen, sowohl bei den Bürgern als auch in den Reihen der Politiker. Bei den letzten Bundestagswahlen stand die private Krankenversicherung auf dem Plan. Es war von Abschaffung die Rede usw. Nun ja, die privaten Krankenversicherungen erfreuen sich immer noch an ihrer Existenz.
Auch von der Gesundheitsreform wurde sie so gut wie nicht betroffen, da hat es die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich härter erwischt. Eine Gesundheitsprämie, wie sie für die privaten Krankenversicherungen eingeführt werden sollte, gab und gibt es bis heute nicht. Sie fand nicht ausreichend Zustimmung. Die Gesundheitsreform hingegen scheiterte fast, da man sich nicht darüber einig werden konnte, wie sich das nun mit den privaten Krankenversicherungen vereinbaren lässt. Das Resultat aus den Verhandlungen war, dass kleine Veränderungen durchgesetzt wurden, diese aber erst im Jahre 2009 umgesetzt werden. Allerdings zieht die private Krankenversicherung daraus keine Nachteile, eher sogar das Gegenteil.
Dies bedeutet in sofern, dass die privaten Krankenversicherungen auch weiterhin nicht jeden aufnehmen müssen und die Beitragsbemessungsgrenze ist ebenfalls geblieben. Allerdings müssen zukünftige Interessenten drei Jahre in Folge mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Es ist also weiterhin möglich, dass beide Krankenversicherungen parallel nebeneinander existieren, ohne sich in die Quere zu kommen. Die Mitglieder der privaten Krankenversicherung werden weiterhin optimal versorgt. Dass die Leistungen hierbei weit über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen ist ebenfalls unverändert. Auch wenn die Gesundheitsreform für die gesetzliche Krankenversicherungen einiges bereitgehalten hat, während die private Krankenversicherung kaum einer Änderung unterlag, so ist doch das Grundsystem des deutschen Gesundheitswesens im Großen und Ganzen gleich geblieben.

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