Haftpflicht Ärzte
Als Arzt müssen Sie dauernde Höchstleistungen vollbringen. Dabei wächst die Gefahr einen Fehler während der Ausübung Ihres Berufes zu machen ständig weiter an. Das Risiko einer Schadensersatzforderung durch den Patienten, seine Angehörigen oder Anwälte lastet auf Ihnen und kann im schlimmsten Fall Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Die Forderungen können sich auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden des Patienten beziehen, wobei Sie sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen die Folgen dieser Elemente absichern können. Die Berufshaftpflichtversicherung zählt aufgrund der gerade erwähnten Risiken für Sie als Arzt zu den wichtigsten Versicherungen zur Absicherung der Berufshaftpflicht Arzt. Auch als Medizinstudent sollten Sie den Abschluss in Erwägung ziehen, da sie schon zu diesem frühen Zeitpunkt für die Folgen eines Fehlers während der Behandlung eines Patienten haftbar gemacht werden können. Dies gilt sowohl für das Vorklinische, als auch für das Klinische Semester und das Praktische Jahr. Die Universität haftet zwar für leichte und mittlere Fahrlässigkeiten ihrer Studenten, doch in groben Fällen kann sie mit der Forderung an den Studenten treten. Auch angestellte Ärzte in der Klinik, angestellte Ärzte in der Praxis und niedergelassene Ärzte sollten sich absichern. Falls Sie als Arzt in den Ruhestand gehen, sollten Sie die Versicherung nicht mit dem Schließen der Praxis beenden, sondern noch weiter laufen lassen. Hier könnte es passieren, dass die Forderung eines Patienten erst viel später an Sie gerichtet wird, da die falsche Behandlung erst später festgestellt werden konnte. Neben den o.a. Ärzten gibt es weitere Freiberufler die eine Berufshaftpflicht benötigen. Steuerberater z.B. müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen, sonst erhalten sie keine Zulassung und könnten ihren Beruf nicht ausüben. In dieser Haftpflichtversicherung Steuerberater ist sogar die Mindestversicherungssumme vorgeschrieben, sie beträgt 250.000 € für Vermögensschäden. Ein Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden ist kein Pflicht, aber unbedingt zu empfehlen, dieser Versicherungsschutz wird in der Regel über eine separate Haftpflichtversicherung abgedeckt.