Mit Rürup & Co in die private Altersvorsorge investieren
Wer da noch seine Hoffnung auf die gesetzliche Rentenversicherung setzt, wird beim Eintritt in den Ruhestand mehr als enttäuscht sein. Längst wird die Rente nicht mehr ausreichen, den Lebensstandard aus Zeiten des aktiven Berufslebens aufrecht zu erhalten.
Zudem ist auch so bald nicht mit einer grundlegenden Veränderung der Situation zu rechnen, denn die demographische Entwicklung in unserem Lande deutet eher darauf hin, dass immer wenige erwerbstätige Menschen einem immer größer werdenden Heer von Rentnern gegenüber stehen. Aus diesem Grunde wird die gesetzliche Rente lediglich einer Grundversorgung dienen.
Schlecht aufgestellt, weil meist nicht abgesichert sind diejenigen, die auf eigene Rechnung arbeiten. Freiberufler, Künstler und Selbstständige kommen nicht an der Tatsache vorbei, für eine ausreichende und zusätzliche Absicherung für den Ruhestand zu sorgen.
So hat sich der Gesetzgeber verstärkt auf diesen Personenkreis eingestellt und bietet, nach dem Ökonom Bert Rürup benannt, eine neue Basisrente.
Mit der Einführung der Rürup- Rentenversicherung ist somit eine neue Ära eingeläutet und eine entsprechende private Altersvorsorge auf den Weg gebracht worden, die auch noch steuerliche Vorteile bietet.
Dabei wendet sich die Rürup- Versicherung nicht nur an Selbstständige und ähnliche Berufssparten. Selbst Besserverdienende und Arbeitnehmer, die nur noch einige Jahre vom Rentnerdasein entfernt sind, haben die Chance, in den Genuss dieser Altersvorsorge zu gelangen. Mit Einmalzahlungen können schnell noch Ansprüche auf eine Rentenzahlung erworben werden.
Frühestens ab dem 60. Lebensjahr kann die Rürup- Rente ausgezahlt werden, wobei dem Versicherten hohe steuerliche Vorteile locken.
Die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführte Basisrente bietet meist nur die einzige Möglichkeit, Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, um gleichzeitig Vorsorge zu betreiben.
Diese staatlich geförderte Altersvorsorge soll später Versorgungslücken auffangen, wobei die Basisrente auf einem Rentenversicherungsvertrag basiert und den Leistungskriterien einer gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt.
Jedoch gilt dieses Model nicht als umlagefinanziert, sondern als kapitalgedeckt.
Ab dem Jahre 2025 soll diese Versicherungsvariante voll von der Steuer befreit werden. Bis zu diesem Zeitpunkt steigen die steuerlich absetzbaren Beträge von 60 Prozent seit 2005 und der Besteuerungsanteil von 50 Prozent kontinuierlich an.
Zu bedenken ist jedoch, dass eine Kapitalauszahlung nicht vorgesehen ist und laut der geltenden Grundsätze kann der Versicherte lediglich von einer monatlichen Rente profitieren, die ab dem 60. Lebensjahr einsetzt.