Private Krankenversicherung belastet durch neue Reform
ie einschneidenste Regelung ist die Einführung eines Basistarifes, zu der die privaten Krankenversicherungen zum 01. Januar 2009 verpflichtet werden. Dieser Basistarif muss folgende Eigenschaften aufweisen. Er muss in seinem Leistungsumfang vergleichbar sein mit dem Leistungskatalog, so wie er in den gesetzlichen Krankenversicherungen zu finden ist. Zudem darf er dem Versicherten nicht mehr kosten als einen Preis, der den Höchstbeitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht übersteigt. Der dritte Punkt ist der Verzicht auf eine gesundheitliche Risikoprüfung bei Versicherungsantrag. Dadurch kann sich jeder mit noch so großen gesundheitlichen Problemen privat versichern, was auch eine Folge der Reform ist, die den privaten Versicherungen den so genannten Kontrahierungszwang auferlegt. Dieser Zwang bedeutet, dass sie keinen Interessenten mehr ablehnen dürfen. Für Leute, die in diesen Basistarif wechseln möchten, gibt es zu beachtende Fristen. So muss der gesetzlich Versicherte, der nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ab dem Ende seiner Versicherungspflicht innerhalb von einem halben Jahr den neuen Tarif abschließen. Wer 2007 ein Einkommen von mehr als 47.700 € hat, darf von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Wer bereits privat versichert ist, muss ab der Einführung des Basistarifes am 01. Januar 2009 innerhalb von sechs Monaten in diesen Tarif wechseln, um dabei zwischen seiner eigenen und auch auch jeder anderen privaten Krankenversicherung wählen zu können. Ist diese Frist abgelaufen, können Privatversicherte nur dann in den Basistarif wechseln, wenn sie mindestens 55 Jahre alt sind oder belegen können, dass sie sich den normalen privaten Tarif nicht mehr leisten können. Dieser Wechsel ist dann allerdings nur noch innerhalb der eigenen privaten Versicherung möglich. Wichtig für einen Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung ist die neue Regelung, dass man seine bisher schon gebildeten Altersrückstellungen mit in die neue Versicherung übernehmen kann. Diese Altersrückstellungen gibt es, damit die regelmäßig steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter nicht zu hoch werden. Durch die Möglichkeit, diese Altersrückstellungen mitnehmen zu können, wird dem Versicherten der Versicherungswechsel leichter gemacht.