icon Zahnersatz - Festzuschüsse statt prozentualer Kostenbeteiligung

Seit Anfang 2005 werden statt der prozentualen Kostenübernahme zum Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Diese treten an die Stelle des prozentualen Anteils der Kassen an der Zahnarztrechnung. Der Festzuschuss bleibt unverändert, egal ob der Patient eine teure oder preiswerte Behandlung wählt.

Wer beim Zahnersatz über das nötige hinaus Mehrleistungen möchte, muss mehr aus eigener Tasche dazuzahlen. Neu ist aber, dass die Kasse auch für hochwertige Behandlungen, wie die Implantatversorgung einen Zuschuss gewährt, was sie vormalig abwies.

Nach der neuen Norm beteiligen sich die Kassen also an den Kosten für die preisgünstigste Version des Zahnersatzes genau wie an der teuersten Version - immer mit dem selben Festzuschuss.

Die Funktionäre der Zahnärzte und der Krankenkassen haben im Gemeinsamen Bundesausschuss angesetzt, was je nach Diagnose als Regelversorgung gilt, und haben auf Basis dieser Regelversorgung die Festzuschüsse festsetzt.

Da es sich um Festzuschüsse handelt, kommt es für den Patienten darauf an, dass die Labor- und Materialkosten möglichst niedrig sind, da diese den größten Teil der Rechnung und damit auch den größten Teil des Eigenanteils ausmachen.

Berechung des Eigenanteils

Ausgangspunkt für die Kassenleistung ist der Befund durch den Zahnarzt – also z.B. „Zahn 12 fehlt“. Die Regelversorgung für diesen Befund könnte z.B. sein „Setzen einer Brücke ohne Verblendung von Zahn 11 zu Zahn 13“. Diese kostet ca. 700 Euro. Hiervon übernimmt die Kasse 50 %, also 350 Euro.

Der Patient zahlt 700€ - 350€, also 350€. War er in den letzten Jahren jedes Jahr zur Überprüfung beim Zahnarzt, übernimmt die Kasse sogar 65%, das sind exakt 455 Euro, er selbst zahlt nur noch 245€.

Wählt der Patient eine teurere Behandlung (z.B. ein Implantat), die z.B. 2000€ kostet, erhält er ebenfalls nur die besagten 350€ , den Rest (in diesem Fall 1.650€) muss er selbst zahlen.

Findet er einen Zahnarzt – z.B. über eine Zahnersatz-Auktion, der die Brücke für nur 500€ ausführt, erhält er ebenfalls 350€ - dann kostet ihn die Behandlung nur 150€.

 

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