Zahnersatz - Festzuschüsse statt prozentualer Kostenbeteiligung
Seit Anfang 2005 werden statt der prozentualen Kostenübernahme zum Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Diese treten an die Stelle des prozentualen Anteils der Kassen an der Zahnarztrechnung. Der Festzuschuss bleibt unverändert, egal ob der Patient eine teure oder preiswerte Behandlung wählt.
Nach der neuen Norm beteiligen sich die Kassen also an den Kosten für die preisgünstigste Version des Zahnersatzes genau wie an der teuersten Version - immer mit dem selben Festzuschuss.
Da es sich um Festzuschüsse handelt, kommt es für den Patienten darauf an, dass die Labor- und Materialkosten möglichst niedrig sind, da diese den größten Teil der Rechnung und damit auch den größten Teil des Eigenanteils ausmachen.
Ausgangspunkt für die Kassenleistung ist der Befund durch den Zahnarzt – also z.B. „Zahn 12 fehlt“. Die Regelversorgung für diesen Befund könnte z.B. sein „Setzen einer Brücke ohne Verblendung von Zahn 11 zu Zahn 13“. Diese kostet ca. 700 Euro. Hiervon übernimmt die Kasse 50 %, also 350 Euro.
Wählt der Patient eine teurere Behandlung (z.B. ein Implantat), die z.B. 2000€ kostet, erhält er ebenfalls nur die besagten 350€ , den Rest (in diesem Fall 1.650€) muss er selbst zahlen.